Corona · 17. September 2021
Für die Kindergärten gilt ab sofort eine neue Regelung, wenn eine bestätigte Infektion durch einen PCR - Test bei einem Kind oder einem Beschäftigen festgestellt wurde. Dann gilt für den Kindergarten: Betreuung der Kinder nur mit bestätigtem negativen Testergebnis.
Für die Betreuung der Kinder in unseren Kindergärten gilt eine neue Coronabetreuungsverordnung
Corona · 11. November 2020
Anlagen zu den Themen Krankheitssymptome und Lüften
Ab dem 17. August wieder gilt der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit für Ihr Kind. Da wir uns noch in der Pandemie befinden möchten wir an allen anderen Regelungen, wie das Nutzen unterschiedlicher Eingänge in die Kindergärten, die bestehenden Hygienekonzepte oder auch das Verabschieden der Kinder an der Kindergartentür festhalten. Bitte beachten Sie die Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen.
Bitte achten Sie auf die Aktualisierung durch das Ministerium
Ab dem 15. Juni 2020 gilt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kindertagesstätten.