Seit dem 23. August haben nur noch immunisierte und getestete Personen (Beschäftigte, Eltern und Dritte) Zutritt zu unseren Kindergärten. Ausnahme gilt für das Bringen und Abholen der Kinder.
Im Alltag der Kindertagesbetreuung besteht im Kontakt von Beschäftigten, Eltern oder Dritten für alle Beteiligten eine regelmäßige Maskenpflicht.