Ab dem 17. August wieder gilt der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit für Ihr Kind. Da wir uns noch in der Pandemie befinden möchten wir an allen anderen Regelungen, wie das Nutzen unterschiedlicher Eingänge in die Kindergärten, die bestehenden Hygienekonzepte oder auch das Verabschieden der Kinder an der Kindergartentür festhalten. Bitte beachten Sie die Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen.